Mehr Rechte für Saisonarbeiter
22. Oktober, 2020 um 17:22 Uhr,
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Brüssel hat beschlossen das Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten einen Anspruch auf Unterkünfte als auch eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit erhalten.
Zudem all nicht in jedem Fall automatisch die Miete vom Lohn abgezogen werden dürfen. Wird die Unterkunft übermäßig hoch eine Bemessungsobergrenze steht jedoch noch aus. Die neuen regeln müssen noch genau definiert werden. Nach der Veröffentlichung der Regeln im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zweieinhalb Jahre zur Umsetzung Zeit.