Handlungshilfe des MUNLV und des MAGS zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus bei der Arbeit in der Landwirtschaft (24. April 2020)
13. April, 2021 um 19:32 Uhr,
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Die „Handlungshilfe zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus bei der Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ basiert im Wesentlichen auf dem Konzeptpapier des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 2. April 2020, dessen Inhalte wir Ihnen zuletzt mit Rundschrieben vom 16. April 2020 übermittelt hatten. Gegenüber dem Konzeptpapier sind aber einige Änderungen enthalten, die unbedingt beachtet werden müssen. Die Änderungen betreffen u.a. die Anforderungen an die Unterbringung, die bereits per Rundschreiben mitgeteilte Meldepflicht beim Ordnungsamt vor der Arbeitsaufnahme, die Transporte zwischen Unterkunft und Einsatzort sowie Vorgaben zu Verpflegung und Einkauf. Ergänzt wurden detaillierte Regelungen zu den Sozialräumen. Wir bitten Sie dringend, die Vorgaben der Handlungshilfe einzuhalten.