Rückreise rumänischer Saisonarbeitskräfte (12.02.2021)
13. April, 2021 um 19:33 Uhr,
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Nachdem die rumänische Regierung nach den dortigen Bestimmungen Deutschland insgesamt zum Risikogebiet erklärt hat, ist für rumänische Saisonarbeitskräfte, die aus Deutschland in ihre Heimat zurückreisen möchten, neben einer Einreiseanmeldung mit Wirkung ab dem 12. Februar auch eine Testpflicht vorgesehen. Details hierzu hat der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in einer Übersicht zusammengestellt, diese findet sich hier.