Einsatz von Corona-Schnelltests in landwirtschaftlichen Betrieben (12.02.2021)
13. April, 2021 um 19:34 Uhr,
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Nach Anerkennung des Wirtschaftsbereichs Landwirtschaft als systemrelevant und Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung ist eine Abgabe von Antigen-Schnelltests, und zwar der sogenannten „Point-of-Care-Tests“ (PoC-Tests), an Landwirte unmittelbar zulässig. Aufgrund der gesetzlichen Änderung kann der Landwirt ohne Beauftragung Dritter den Corona-Test eigenständig auch an Mitarbeitern vornehmen. Weitere Informationen u.a. zu den notwendigen Voraussetzungen finden sich hier in einer Übersicht des Rheinische Landwirtschafts-Verbandes (RLV).