Aktuelle Situation in Rumänien
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum Ablauf des 12. Mai 2021. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Landesweit gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr. (mit Ausnahmen u.a. für Transitreisende). In den nächsten Wochen gelten folgende Ausnahmen: In der orthodoxen Osternacht (01.-02.05.2021) sowie in der Nacht vom 08.-09.05.2021 (Ramadan) ist der Ausgang zwischen 20.00-05.00 Uhr gestattet.
Die Regierung hat stufenweise Maßnahmen über je nach Höhe der Inzidenz in den betroffenen Ortschaften beschlossen. Dadurch kommt es bei Inzidenzwerten ab 4/1000 an Wochenenden, sowie bei Inzidenzwerten über 7,5/1000 Wochentags zu Ausgangssperren ab 20.00 Uhr, Schließung von Restaurants und Geschäften ab 18.00 Uhr, sowie Schließung von Fitnessstudios.
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die Innenbereiche von Restaurants und Kaffeehäusern sowie alle Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen. Private und öffentliche Feiern sind sowohl im Innen- als auch Außenbereich verboten. Es gelten folgende Einschränkungen:
Maskenpflicht ab dem Alter von 5 Jahren in ganz ROU, in allen öffentlichen Innen- und Außenbereichen
generelles Verbot privater/öffentlicher Feiern in Innen- und Außenbereichen
nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr (Ausnahmen: zu beruflichen Zwecken, medizinische Notfälle, Transitpassagiere oder Reisende, Kinder-/Seniorenbetreuung, Todesfall). Grund muss den Kontrollbehörden nachgewiesen werden (Dienstausweis, Bescheinigung des Arbeitgebers, eidesstattliche Erklärung). Die eidesstattliche Erklärung muss folgende Daten enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz/Dienstanschrift, Begründung, Datum, Unterschrift.
sofern in Ihrem Bereich die erweiterte nächtliche Ausgangbeschränkung von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr gilt.
überdachte Restaurant-Terrassen mit mindestens 2 Seitenwänden fallen auch unter die Schließungsregelung für die Gastronomie
Öffnung Geschäfte nur zwischen 05.00-21.00 Uhr (mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen). Lieferservice zwischen 21.00-05.00 Uhr ist gestattet
Hier finden Sie allgemeine Informationen der rumänischen Behörden zu aktuellen Infektionszahlen, gültigen Einreisebestimmungen sowie die aktuell gültige Liste mit Staaten, die in Rumänien als Risikogebiet eingestuft sind.
Quelle MenüBotschaft & Konsulate