Pferdewirt/in Ausbildung

Ausbildungsaufbau

  • Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan
  • Ausbildung im Betrieb
  • und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen der Landwirtschaftskammern

Ausbildung in der Berufsschule
Während der gesamten Ausbildungszeit
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Umweltschutz
Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen und allgemein bildend

Im 1. Ausbildungsjahr

  • Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte
  • Tiergesundheit und Tierhygiene
  • Beurteilen und Beschreiben von Pferden
  • Versorgen, Pflegen, Führen und Transportieren von Pferden
  • Zwischenprüfung nach dem 1. Ausbildungsjahr
  • Im 2. und 3. Ausbildungsjahr

Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr sowie Einsetzen, Warten und Pflegen von Maschinen, Geräten und Ausrüstung

  • Formen der Pferdehaltung und Stallformen
  • Futtergewinnung und -verwendung
  • Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Rassenkunde
  • Bewegen von Pferden und Arbeiten mit Pferden
  • Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsinhalte

  • Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
  • wie man Pferde füttert, tränkt, reinigt, führt sowie frisiert und bandagiert
  • was man über den Körperbau der Pferde, die Organe und deren Funktionsweise sowie die Lebensweise der Tiere wissen muss
  • welche Krankheiten und anzeigepflichtigen Seuchen Pferde haben können
  • wie man die Tiere zäumt, sattelt, anschirrt und anspannt
  • welche Futtermittel es gibt und wie diese vor- und zubereitet werden

Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:

  • wie man Pferde nach der Arbeit versorgt und sie für den Transport vorbereitet
  • wie man Krankheitszeichen erkennt
  • was man über das Stallklima, insbesondere über die Luftfeuchtigkeit, die Luftumwälzung und den Luftbedarf wissen muss
  • wie Sattel- und Geschirrkammer eingerichtet werden
  • wie Ausrüstung und Zubehör instand gehalten werden
  • Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr:
  • im Schwerpunkt Pferdezucht und Pferdehaltung:
  • wie Fohlen versorgt, gepflegt und bewegt werden
  • wie die Bedeckung vorbereitet wird

im Schwerpunkt Reiten:

  • wie Reitpferde nach einem Turniereinsatz versorgt werden
  • wie man reitet, springt, logiert und voltigiert
  • im Schwerpunkt Rennreiten:
  • welche Versorgungsarbeiten täglich bei Galopprennpferden anfallen
  • worauf bei der Galopprenntechnik geachtet werden muss

im Schwerpunkt Trabrennfahren:

  • wie Trabrennpferde vor dem Rennen warmgefahren werden
  • was bei der Zusammenstellung der Ausrüstung zu beachten ist
  • Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule
  • erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel:

grundlegende Kenntnisse über das Pferd

  • bauliche und technische Einrichtungen des Pferde haltenden Betriebs und betriebliche Zusammenhänge
  • wirtschaftliche Grundlagen, Arbeitsrecht

Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss
Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz
Die Prüfung wird auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin durchgeführt.

Erforderliche Nachweise
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:
das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
die Teilnahme an der Zwischenprüfung

Erforderliche Prüfungen

Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil und soll vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.
Sie erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. In der Prüfung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse des gewählten Schwerpunktes besonders zu berücksichtigen.

In der praktischen Prüfung, die höchstens 4 Stunden dauert, sollen 3 Arbeitsproben durchgeführt werden. Dafür kommen insbesondere in Betracht:

  • Füttern, Tränken und Pflegen von Pferden
  • Beurteilen und Beschreiben von Pferden
  • Behandeln von Wunden, das Anlegen von Verbänden, Hilfe beim Hufbeschlag
  • Bewegen und Arbeiten von und mit Pferden
  • Pflegen und Ausbessern von Ausrüstung und Zubehör
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt 3 Stunden in Anspruch nimmt, sollen 3 Klausurarbeiten angefertigt werden. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Die schriftliche und die mündliche Prüfung erstrecken sich auf folgende Gebiete:

  • Pferdekrankheiten
  • Ausbildungs- und Trainingsmethoden
  • Fortpflanzung, Züchtung, Vererbung und Rassen
  • Fütterungslehre
  • Haltungsformen
  • Betriebsorganisation
  • Fachrechnen
  • Rechtsfragen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Umweltbelastungen und Umweltschutz
  • Bei programmierter Prüfung kann von der Prüfungsdauer abgewichen und auf die mündliche Prüfung ganz oder teilweise verzichtet werden.

Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei nachgeordneten Dienststellen der für Landwirtschaft zuständigen Ministerien bzw. vor Landwirtschaftskammern abgelegt.

Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Pferdewirt/Pferdewirtin.

Ausbildungsform
Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Berufsfeldzuordnung
Der Ausbildungsberuf ist dem Berufsfeld Agrarwirtschaft, Schwerpunkt Tierischer Bereich (Berufsfeld XIII, Schwerpunkt A), zugeordnet.